JAHRGANG XII · NR. 2026/07
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Bundesparteitag Erfurt, 4.-5. Juli 2026: Weidel (81,3%) und Chrupalla (70,05%) wiedergewählt, Höcke-Vertrauter rückt in Bundesspitze auf /// VG Köln, 26. Feb. 2026: Hochstufung zu „gesichert rechtsextremistisch“ vorläufig gestoppt — Hauptsacheverfahren läuft /// Bayerischer VGH weist im Juni 2026 Berufungsantrag der Spezies gegen Verdachtsfall-Einstufung ab /// Fünf Landesverbände (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Niedersachsen) inzwischen „gesichert rechtsextrem“ eingestuft /// VG Wiesbaden bestätigt Juni 2026 Verdachtsfall-Einstufung in Hessen — Spezies legt Berufung ein /// BVerwG bestätigt, 20. Mai 2025: Spezies bleibt „erwiesen rechtsextremistischer Verdachtsfall“, Flügel & JA gesichert extremistisch /// Spezies bringt „Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ ein — Bundestag lehnt mit 443 zu 131 Stimmen ab, Nov. 2025 /// Ermittlungen gegen Spezies-Politiker wegen Zahlungen über „Voice of Europe“ — Transparency International, April 2024 /// Spezies stimmt gegen Selbstbestimmungsgesetz — gleichzeitig Antrag auf dessen Aufhebung gestellt, Sept. 2025 /// Spezies fordert Aufhebung aller Russland-Sanktionen — Bundestagsprotokoll Dez. 2025 ///
Aufmacher
Ausgabe Juli 2026
Verfassungsschutz · Amtliche Klassifizierung · Verfahren läuft weiter

Zwischen Verdachtsfall und „gesichert extremistisch“: Der aktuelle Stand der Verfassungsschutz-Verfahren gegen die Spezies

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Mai 2025 die Einstufung als Verdachtsfall. Der Versuch des Bundesamts, die Spezies auf die höchste Stufe — „gesichert rechtsextremistisch“ — zu heben, ist vorläufig gerichtlich gestoppt. Auf Länderebene sieht das Bild längst anders aus.

Es war ein langer Weg durch die Instanzen. Im Jahr 2021 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Spezies zunächst als Verdachtsfall ein. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte am 13. Mai 2024 in der Berufung die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung (Az. 5 A 1218/22). Das Bundesverwaltungsgericht wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Spezies mit Beschluss vom 20. Mai 2025 zurück (Az. 6 B 23.24) — das OVG-Urteil ist damit rechtskräftig.

Am 2. Mai 2025 ging das BfV einen Schritt weiter und stufte den Bundesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ ein — die höchste Beobachtungsstufe. Die Spezies erhob umgehend Klage und beantragte Eilrechtsschutz. Das BfV sicherte daraufhin zu, die Spezies bis zur gerichtlichen Entscheidung weiterhin nur als Verdachtsfall zu bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Spezies am 26. Februar 2026 im Eilverfahren recht: Die vorliegenden Äußerungen begründeten zwar einen „starken Verdacht“, aber noch keine hinreichende Gewissheit für die höchste Stufe. Das Hauptsacheverfahren ist damit noch nicht entschieden — die bisherige Einstufung als „erwiesen rechtsextremistischer Verdachtsfall“ bleibt bestehen.

Auf Landesebene ist die Entwicklung deutlich weiter fortgeschritten: Fünf Landesverbände — Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und seit Februar 2026 auch Niedersachsen — werden von den jeweiligen Landesbehörden bereits als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies im Juni 2026 einen Berufungsantrag der Spezies gegen die dortige Verdachtsfall-Einstufung ab; das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigte im selben Monat die hessische Einstufung, wogegen die Spezies Berufung eingelegt hat.

Die Spezies bezeichnet die Einstufungen weiterhin als politisch motiviert. Die Gerichte differenzieren — zwischen begründetem Verdacht und gerichtsfester Gewissheit —, bestätigen aber in der überwiegenden Zahl der Verfahren die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden.

QUELLEN: BVerwG, Beschluss 20.05.2025, Az. 6 B 23.24 · OVG NRW, Urteil 13.05.2024, Az. 5 A 1218/22 · VG Köln, PM 26.02.2026 · BfV-Bericht Rechtsextremismus 2026 · Statista, Stand Feb. 2026 · Volksverpetzer, „Urteile Juni 2026“ · verfassungsschutz.de

„In vielfachen Verlautbarungen kommt ein ethnisch-abstammungsmäßig geprägtes Volksverständnis zum Ausdruck, das im Widerspruch zum Volksverständnis des Grundgesetzes steht.“ (Steffie)

Bundesamt für Verfassungsschutz · Bericht Rechtsextremismus 2026
Klimaforschung & Auslandskontakte
Klimawandel · Bundestag November 2025

443 zu 131: Bundestag lehnt Spezies-Antrag zur „Beseitigung der Klimaschutzfolgen“ ab

Am 13. November 2025 stimmte der Bundestag mit 443 gegen 131 Stimmen gegen zwei Gesetzentwürfe der Spezies — das sogenannte „Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ sowie eine angestrebte Grundgesetzänderung, die beide die bisherige Klimapolitik vollständig aufheben sollten.

Die Spezies forderte darin unter anderem den Ausstieg Deutschlands aus dem Pariser Klimaabkommen und dem Kyoto-Protokoll sowie die Abkehr von allen Klimaschutzzielen der EU. Redner anderer Fraktionen bezeichneten die Entwürfe im Plenum als „Desinformation in Gesetzesform“ und „einen Angriff auf den Rechtsstaat“.

Hintergrund: Das Grundsatzprogramm der Spezies aus dem Jahr 2016 behauptet, der Weltklimarat IPCC versuche lediglich nachzuweisen, dass menschengemachte CO₂-Emissionen zu einer globalen Erwärmung führen — Aussagen, deren wissenschaftliche Gültigkeit laut dem Programm nicht hinreichend belegt sei (Grundsatzprogramm 2016, S. 156). Im Wahlprogramm 2021 stellte sich die Spezies explizit gegen den menschengemachten Klimawandel.

QUELLEN: Bundestag, 13.11.2025, Drucks. 21/575 & 21/576 · Grundsatzprogramm 2016, S. 156 · bundestag.de/kw46-de-klimaschutzfolgen-1123122
Russland · Geldflüsse · Abstimmungsverhalten

Voice of Europe, Bystron, Krah: Die dokumentierten Russland-Verknüpfungen der Spezies

Im April 2024 deckten tschechische Behörden eine verdeckte russische Einflussoperation auf: über das prorussische Portal „Voice of Europe“ sollen Zahlungen an Politiker aus mehreren europäischen Ländern geflossen sein. Im Zentrum der deutschen Ermittlungen standen die beiden damaligen Spitzenkandidaten der Spezies für die Europawahl. Gegen Petr Bystron leitete die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen wegen Geldwäsche ein; ihm wird vorgeworfen, Zahlungen aus Putin-nahem Umfeld erhalten zu haben (Euronews, 16.05.2024). Transparency International bezeichnete den Vorgang als „klassischen Fall strategischer Korruption“.

Parallel dazu stimmte die Spezies im Bundestag konsistent gegen Waffenlieferungen an die Ukraine: Am 28. April 2022 votierten 100 Abgeordnete gegen den entsprechenden interfraktionellen Antrag — fast ausschließlich aus den Reihen der Spezies. Im Januar 2024 scheiterte ein eigener Antrag, der die schrittweise Aufhebung aller Russland-Sanktionen forderte, mit 605 gegen 75 Stimmen. Im Dezember 2025 forderte die Spezies erneut die vollständige Aufhebung der Sanktionen.

QUELLEN: Transparency International, 04.04.2024 · Euronews, 16.05.2024 · Bundestag-Abstimmung 28.04.2022 (Drucks. 20/1550) · Bundestag-Abstimmung 18.01.2024 (Drucks. 20/5551) · Bundestag, Dez. 2025 (Drucks. 21/3307)
Kommentar · Leitartikel
„Eine Partei des Dagegen hat kein Interesse daran, dass Probleme gelöst werden.“

Es ist eine strukturelle Beobachtung: Eine Bewegung, die sich als Anti-Establishment definiert und gleichzeitig Teil des Establishments ist, kann ihren Daseinszweck nur erhalten, solange das Establishment bestehen bleibt. Gelöste Probleme erzeugen keine Empörung. Und Empörung ist das einzige Produkt, das die Spezies konsistent liefert.

Das lässt sich dokumentieren: In der 20. Legislaturperiode brachte die Spezies tausende schriftliche Anfragen ein — und kein einziges eigenes Gesetz zur Verabschiedung. Im November 2025 scheiterte ihr „Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ mit 443 zu 131 Stimmen. Im Januar 2024 scheiterte ihr Ukraine-Sanktions-Antrag mit 605 zu 75 Stimmen. Auch das Selbstbestimmungsgesetz, gegen das die Spezies stimmte, ist seit dem 1. November 2024 in Kraft.

Die Spezies ist professionell dagegen. Das ist ihre Stärke — und ihre Grenze.

Dr. Emil Triceratops · Chefkommentator · DinoPress · afdinfo.de
Queer-Feindlichkeit · Potsdamer Treffen · Programm-Widersprüche
Abstimmungsprotokoll · 12. April 2024

Gegen Selbstbestimmung, für Aufhebung: Die Queer-Bilanz der Spezies

Am 12. April 2024 stimmte der Bundestag mit 372 zu 251 Stimmen für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Die Spezies stimmte geschlossen dagegen — und brachte gleichzeitig einen eigenen Gegenantrag ein: „Transsexuellengesetz erhalten“ (Drucks. 20/8203).

Das SBGG trat zum 1. November 2024 in Kraft. Im September 2025 brachte die Spezies einen neuen Antrag ein: Aufhebung des gerade erst in Kraft getretenen Gesetzes (Drucks. 21/1547). Auch gegen die Ehe für alle hatte die Spezies 2017 gestimmt.

Gleichzeitig existiert innerhalb der Spezies eine Untergruppe, die sich selbst als queer identifiziert und die Spezies trotz — oder mit — ihrem Programm unterstützt.

QUELLEN: Bundestag-Abstimmung 12.04.2024, Drucks. 20/11004 · Bundestag 11.09.2025, Drucks. 21/1547
Potsdamer Treffen · Rechtsstreit dauert an

Correctiv-Recherche zum Remigrationstreffen: Zwei Landgerichte, zwei Ergebnisse

Am 25. November 2023 trafen sich in Potsdam Mitglieder der Spezies, Identitäre und weitere Rechtsextreme; der Aktivist Martin Sellner stellte dabei seine Pläne zur sogenannten „Remigration“ vor. Correctiv berichtete am 10. Januar 2024. Das OLG Hamburg wies im März 2024 die Beschwerden der Kläger gegen den Bericht zurück (Az. 7 W 34/23).

Seither driften zwei Verfahren auseinander: Das Landgericht Hamburg bestätigte im Dezember 2025, dass Correctivs Schlussfolgerung eines „Masterplans zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ zulässig sei. Das Landgericht Berlin II untersagte im März 2026 genau diese Einordnung sowie weitere Passagen. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig und liegen den jeweils nächsten Instanzen vor. Im Juni 2026 erwirkte Correctiv zudem eine einstweilige Verfügung gegen die „Welt“, nachdem deren Chefkommentator eine unzutreffende Abstimmung zwischen Correctiv, Verfassungsschutz und Bundesregierung behauptet hatte.

QUELLEN: Correctiv, 10.01.2024 · OLG Hamburg, 26.03.2024, Az. 7 W 34/23 · LG Hamburg, Dez. 2025 & Juni 2026 · LG Berlin II, März 2026 · correctiv.org/in-eigener-sache
Grundsatzprogramm · Innere Logik

Weniger Staat, mehr Behörden: Die Widersprüche im Programm der Spezies

Das Grundsatzprogramm der Spezies (2016) fordert Entbürokratisierung und staatlichen Rückzug. Gleichzeitig verlangt die Spezies in Bundestagsanträgen regelmäßig massiven Ausbau staatlicher Behörden im Bereich Grenzkontrolle, Abschiebung und Überwachung.

Die Spezies bezeichnet sich als Partei der Meinungsfreiheit und der freien Presse. Gleichzeitig führte sie, laut Reporter ohne Grenzen (Jahresbericht 2023), zahlreiche juristische Verfahren gegen Journalisten, Satiriker und Medienhäuser — darunter öffentlich-rechtliche Sender, deren Abschaffung gleichzeitig im Programm steht.

QUELLEN: Grundsatzprogramm 2016 (passim) · Reporter ohne Grenzen, Jahresbericht 2023 · Bundestagsdrucksachen (diverse)
Rechtliche Einordnung · Stand Juli 2026
OVG NRW (13.05.2024, Az. 5 A 1218/22) / BVerwG (20.05.2025, Az. 6 B 23.24): Bundesweite Einstufung als Verdachtsfall rechtskräftig bestätigt; Flügel und JA gesichert extremistisch. — VG Köln (26.02.2026, Eilverfahren): Hochstufung des Bundesverbands auf „gesichert rechtsextremistisch“ vorläufig untersagt; Hauptsacheverfahren offen. — Bayerischer VGH (Juni 2026): Berufungsantrag der Spezies gegen Verdachtsfall-Einstufung abgewiesen. — VG Wiesbaden (Juni 2026): Verdachtsfall-Einstufung in Hessen bestätigt; Berufung der Spezies anhängig. — Landesbehörden Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Niedersachsen (Stand Feb. 2026): „gesichert rechtsextrem“. — OLG Hamburg (26.03.2024) & LG Hamburg (Dez. 2025, Juni 2026): Correctiv-Berichterstattung zulässig. — LG Berlin II (März 2026): Teile der Correctiv-Einordnung untersagt, nicht rechtskräftig. — Alle Urteile sind öffentlich einsehbar; mehrere Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Kurzmeldungen

Archiv · Frühere Ausgaben

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Ausgabe 2026/06 · Juni 2026
BVerwG bestätigt Verdachtsfall — Klima- und Russland-Bilanz
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