Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Mai 2025 die Einstufung als Verdachtsfall. Der Versuch des Bundesamts, die Spezies auf die höchste Stufe — „gesichert rechtsextremistisch“ — zu heben, ist vorläufig gerichtlich gestoppt. Auf Länderebene sieht das Bild längst anders aus.
Von Dr. H. Saurier · Chefpaläontologin DinoPress · afdinfo.de
Es war ein langer Weg durch die Instanzen. Im Jahr 2021 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Spezies zunächst als Verdachtsfall ein. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte am 13. Mai 2024 in der Berufung die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung (Az. 5 A 1218/22). Das Bundesverwaltungsgericht wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Spezies mit Beschluss vom 20. Mai 2025 zurück (Az. 6 B 23.24) — das OVG-Urteil ist damit rechtskräftig.
Am 2. Mai 2025 ging das BfV einen Schritt weiter und stufte den Bundesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ ein — die höchste Beobachtungsstufe. Die Spezies erhob umgehend Klage und beantragte Eilrechtsschutz. Das BfV sicherte daraufhin zu, die Spezies bis zur gerichtlichen Entscheidung weiterhin nur als Verdachtsfall zu bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Spezies am 26. Februar 2026 im Eilverfahren recht: Die vorliegenden Äußerungen begründeten zwar einen „starken Verdacht“, aber noch keine hinreichende Gewissheit für die höchste Stufe. Das Hauptsacheverfahren ist damit noch nicht entschieden — die bisherige Einstufung als „erwiesen rechtsextremistischer Verdachtsfall“ bleibt bestehen.
Auf Landesebene ist die Entwicklung deutlich weiter fortgeschritten: Fünf Landesverbände — Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und seit Februar 2026 auch Niedersachsen — werden von den jeweiligen Landesbehörden bereits als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies im Juni 2026 einen Berufungsantrag der Spezies gegen die dortige Verdachtsfall-Einstufung ab; das Verwaltungsgericht Wiesbaden bestätigte im selben Monat die hessische Einstufung, wogegen die Spezies Berufung eingelegt hat.
Die Spezies bezeichnet die Einstufungen weiterhin als politisch motiviert. Die Gerichte differenzieren — zwischen begründetem Verdacht und gerichtsfester Gewissheit —, bestätigen aber in der überwiegenden Zahl der Verfahren die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden.
QUELLEN: BVerwG, Beschluss 20.05.2025, Az. 6 B 23.24 · OVG NRW, Urteil 13.05.2024, Az. 5 A 1218/22 · VG Köln, PM 26.02.2026 · BfV-Bericht Rechtsextremismus 2026 · Statista, Stand Feb. 2026 · Volksverpetzer, „Urteile Juni 2026“ · verfassungsschutz.de
Es ist eine strukturelle Beobachtung: Eine Bewegung, die sich als Anti-Establishment definiert und gleichzeitig Teil des Establishments ist, kann ihren Daseinszweck nur erhalten, solange das Establishment bestehen bleibt. Gelöste Probleme erzeugen keine Empörung. Und Empörung ist das einzige Produkt, das die Spezies konsistent liefert.
Das lässt sich dokumentieren: In der 20. Legislaturperiode brachte die Spezies tausende schriftliche Anfragen ein — und kein einziges eigenes Gesetz zur Verabschiedung. Im November 2025 scheiterte ihr „Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ mit 443 zu 131 Stimmen. Im Januar 2024 scheiterte ihr Ukraine-Sanktions-Antrag mit 605 zu 75 Stimmen. Auch das Selbstbestimmungsgesetz, gegen das die Spezies stimmte, ist seit dem 1. November 2024 in Kraft.
Die Spezies ist professionell dagegen. Das ist ihre Stärke — und ihre Grenze.